Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen One Tree Furniture und unseren Kunden geschlossen werden. Unsere AGB finden Anwendung auf alle Leistungen, die wir im Bereich Planung, Fertigung und Einbau von Einbaumöbeln und anderen Fertigbauteilen erbringen.
Haftungsausschluss für natürliche Holzwerkstoffe: Aufgrund der Verwendung von natürlichen Holzwerkstoffen (z. B. Lärchenholz) können unterschiedliche Maserungen, Farbnuancen und natürliche Materialeigenschaften wie Risse, Aushöhlungen, Harzgallen (können im Nachhinein auslaufen) oder Astlöcher auftreten. Diese sind keine Mängel und stellen keinen Anspruch auf Mängelbeseitigung oder Rückgabe dar, solange sie die Funktionalität des Endprodukts nicht beeinträchtigen.

2. Vertragsschluss

(1) Die Angebote von uns sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Angebots oder durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.
(2) Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Haftungsausschluss bei Sonderwünschen: Falls der Kunde spezielle Wünsche bezüglich des Materials äußert (z. B. eine bestimmte Holzart oder besondere Oberflächenbehandlungen), weisen wir darauf hin, dass Naturmaterialien wie Holz je nach Jahreszeit und Lagerung Schwankungen in Farbe und Struktur aufweisen können. Diese Unterschiede sind kein Grund für eine Reklamation.

3. Leistungsbeschreibung und Vertragserfüllung

(1) Planung: Wir erbringen die Planungsleistungen gemäß der vorherigen Besprechung, einschließlich 3D-Entwürfen, technischen Zeichnungen und einer Korrekturschleife. Nach Zahlung einer vereinbarten Anzahlung erfolgt die konkrete Planung und das Erstellen eines individuellen Angebots.

(2) Fertigung: Die Fertigung erfolgt durch uns oder – wenn erforderlich – durch sorgfältig ausgewählte externe Partnerunternehmen. Bei meisterpflichtigen Bauteilen sorgen wir dafür, dass diese entweder durch Partnerfirmen oder qualifizierte Meisterbetriebe gefertigt oder abgenommen werden.

(3) Einbau: Der Einbau erfolgt durch unser Team vor Ort. Wir gewährleisten eine präzise und sorgfältige Ausführung und minimieren durch persönliche Betreuung mögliche Fehlerquellen. Die Dauer des Einbaus hängt vom Umfang des Projekts ab (ca. 3–5 Tage).
Haftungsausschluss bei Materialeigenschaften: Da wir natürliche Holzwerkstoffe verwenden, weisen wir darauf hin, dass es zu Veränderungen der Holzstruktur, wie z.B. Rissen oder Schrumpfungen, Harzgallen (können im Nachhinein auslaufen) kommen kann, wenn das Möbelstück Umweltfaktoren wie Luftfeuchtigkeit und Temperatur ausgesetzt ist. Diese Veränderungen sind natürliche Prozesse und stellen keinen Mangel dar.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach Eingang des Angebots in Höhe einer Anzahlung von 50% des Gesamtbetrags. Der Restbetrag ist nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen zu zahlen.

(3) Ist der Kunde mit Zahlungen in Verzug, behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% jährlich zu berechnen. Haftungsausschluss bei Holzbehandlungskosten: Sollte der Kunde eine spezielle Holzbehandlung wünschen (z. B. Ölbehandlung, Wachsen), können zusätzliche Kosten entstehen, die jedoch vorab abgestimmt und schriftlich vereinbart werden müssen.

5. Liefer- und Leistungstermine

(1) Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein fixer Termin vereinbart

(2) Bei Verzögerungen, die auf unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind, verlängern sich die Fristen entsprechend. Dies gilt insbesondere für höhere Gewalt, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, sowie unvorhergesehene Schwierigkeiten bei der Fertigung oder beim Einbau. Haftungsausschluss bei Materialverzögerungen: Verzögerungen, die durch die Beschaffung oder Verarbeitung von natürlichen Holzwerkstoffen entstehen, z.B. aufgrund von unvorhergesehenen Materialschwankungen, stellen keinen Verzug dar und berechtigen nicht zur Vertragsauflösung.

6. Abnahme der Leistungen

(1) Nach Fertigstellung des Projekts erfolgt die Abnahme durch den Kunden. Diese gilt als erteilt, wenn der Kunde die Arbeiten akzeptiert oder nach Fertigstellung die Arbeiten nicht innerhalb von 3 Tagen abnimmt, ohne dies schriftlich zu beanstanden.

(2) Bei Mängeln hat der Kunde diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
Haftungsausschluss bei Abnahme und Mängeln: Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nach Lieferung oder Montage keine Mängel in Bezug auf die natürlichen Materialeigenschaften anzeigt. Insbesondere Farb- oder Strukturunterschiede im Holz sind keine Mängel, solange die Funktionalität nicht beeinträchtigt wird.

7. Haftung und Gewährleistung

(1) Für Mängel an der Planung, Fertigung oder Einbauleistungen leisten wir Gewähr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Eine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch Änderungen seitens des Kunden entstehen, ist ausgeschlossen.

(3) Soweit die Mängelhaftung gesetzlich zulässig ausgeschlossen werden kann, haften wir nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Haftungsausschluss bei natürlichen Holzmerkmalen: Für Veränderungen, die durch den natürlichen Alterungsprozess des Holzes (z.B. Farbveränderungen, Harzgallen (können im Nachhinein auslaufen), Rissbildung) auftreten, übernehmen wir keine Haftung, sofern diese die Funktionalität des Möbelstücks nicht beeinträchtigen.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware (einschließlich der gefertigten Bauteile) unser Eigentum.
Haftungsausschluss bei Eigentumsvorbehalt und Holzbehandlung: Im Falle von Naturholzprodukten kann es unter bestimmten Umständen zu unvorhergesehenen Veränderungen im Holz kommen, die nicht durch uns zu vertreten sind. Für solche Veränderungen während des Eigentumsvorbehalts übernehmen wir keine Haftung.

9. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung. Haftungsausschluss bei Datenspeicherung und Naturmaterialien: Aufgrund der individuell angefertigten Möbelstücke, die oft spezielle Materialien wie Holz enthalten, können wir nicht garantieren, dass bestimmte Holzmerkmale oder Materialeigenschaften exakt dokumentiert sind.

10. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist [Gerichtsstandort], sofern der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Haftungsausschluss bei Streitigkeiten bezüglich Holzmerkmalen: Für Streitigkeiten, die sich aus den natürlichen Eigenschaften von Holz (z.B. Maserung, Harzgallen (können im Nachhinein auslaufen), Farbabweichungen) ergeben, wird keine Haftung übernommen, wenn diese als natürliche Eigenschaften und nicht als Mängel gelten.

11. Möbeldesign und Materialverwendung

(1) Individuelle Gestaltung und Fertigung: Aufgrund der Verwendung von Naturmaterialien, wie z.B. unbehandeltem Lärchenholz, kann es zu natürlichen Unterschieden in der Struktur, Maserung und Farbe des Materials kommen. Diese Unterschiede stellen keinen Mangel dar, sondern unterstreichen die Einzigartigkeit jedes Möbelstücks.

(2) Fertigung nach Kundenwunsch: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Änderungen der ursprünglichen Planungs- oder Entwurfszeichnungen nachträglich nicht mehr ohne weiteres durchgeführt werden können, es sei denn, es wurde eine ausdrückliche Vereinbarung über Änderungswünsche getroffen. Anpassungen, die den ursprünglichen Entwurf wesentlich verändern, können zu einer Neubewertung des Preises und der Lieferzeit führen.

(3) Haftung und Gewährleistung: Für Mängel an der Fertigung oder Materialwahl gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass natürliche Materialeigenschaften (wie z.B. Holzrisse, Verfärbungen, Harzgallen (können im Nachhinein auslaufen), oder Unregelmäßigkeiten in der Maserung) nicht als Mängel anerkannt werden, solange diese die Funktionalität und Tragfähigkeit des Möbelstücks nicht beeinträchtigen. Im Falle von Mängeln wird der Kunde gebeten, diese umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen.

(4) Abnahme und Rückgabe: Aufgrund der individuellen und maßgeschneiderten Fertigung sind die Möbelstücke von der Rückgabe und dem Widerrufsrecht ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Der Kunde hat das Möbelstück bei Lieferung sofort zu prüfen und etwaige Mängel zu melden.

(5) Verwendung von Zusatzbehandlungen: Sofern der Kunde Zusatzbehandlungen wie natürliche oder farbige Öltöne wünscht, erfolgt die Anwendung dieser Behandlungen auf Basis der Angaben des Kunden. Eine Haftung für spätere Veränderungen, wie z.B. das Ausbleichen der Farben oder das Nachdunkeln des Holzes, wird ausgeschlossen, da diese Prozesse natürlichen Schwankungen unterliegen und je nach Umgebungsbedingungen variieren können.